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Dieser Artikel wurde am 11. November 2009 um 05:45 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Anschlussbeiträge für Trinkwasserversorgung

Einstimmiger Beschluss der Verbandsversammlung des ZWAR

Bergen (ur). Die Rechsstreitigkeiten um die Rückzahlung der Anschlussbeiträge für die Trinkwasserversorgung im Landkreis Rügen sind beendet. Dazu heißt es in der Begründung eines Beschluss-Antrages auf der Verbandsversammlung des ZWAR: „Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Eilbeschluss die Entscheidung des ZWAR, im Trinkwasserbereich anstelle einer Beitragserhebung rückwirkend auf ein reines Gebührenmodell umzusteigen und die vereinnahmten Beiträge zurückzuzahlen, als unter bestimmten Umständen rechtmäßig gewürdigt. Geklagt hatte eine Rügener Fischverarbeitungsfirma, die die damit einhergehende Gebührenerhöhung für unrechtmäßig hält. Erstinstanzlich hatte diese obsiegt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Zweckverbandes aus einem formalen Grund zurück, ließ aber erkennen, dass eine Satzungsänderung und insbesondere die Rückzahlung der vereinnahmten Beiträge zum Erfolg des ZWAR führen würde.“ Das führte zum einstimmigen Beschluss der ZWAR-Verbandsversammlung, „die Rückzahlung der Beiträge für die Trinkwasserversorgung trotz laufender Verfahren vorzunehmen.“