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Dieser Artikel wurde am 10. Januar 2007 um 04:15 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Amtliche Bescheide zum Betrügen?

Finanzministerium weist Vorwürfe der Beihilfe zum Subventionsbetrug zurück

Sassnitz/Schwerin (apf). Subventionsskandal in Sassnitz? Aus den Jahren 2000 bis 2003 existieren Kerngebietsbescheinigungen aus dem Bauamt Sassnitz, welche Bauherren die Lage von Bauvorhaben im sogenannten investitionsberechtigten Kerngebiet bescheinigen, obwohl sich diese außerhalb der stark eingeschränkten und auf Teile des Zentrums der Stadt beschränkten Zone befanden. Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Sassnitzer Bauverwaltung, den Bürgermeister der Stadt und etwa 20 Bauherren. Auch gegen die Finanzverwaltung wurden Vorwürfe wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug erhoben. Die weist diese jedoch zurück: Die Bescheinigungen für die Gewährung von Investitionszulagen werden von den Gemeinden ausgestellt. Sie sind für die Finanzverwaltung bindend. Wenn offensichtlich falsche Bescheinigungen vorliegen, hat das zuständige Finanzamt das Recht, die Gemeinden um eine erneute Überprüfung zu bitten. Von dieser Möglichkeit der Beanstandung wurde nachweislich Gebrauch gemacht. Ändert die jeweilige Gemeinde den Bescheid nicht, muss die Steuerverwaltung die zuständige Rechtsaufsicht informieren. Auch dies ist nachweislich mehrfach geschehen. Von Beihilfe zum Subventionsbetrug kann daher keine Rede sein, heißt es in einer Mitteilung aus dem Finanzministerium.

Am vergangenen Donnerstag stand das Schweriner Finanzministerium zu den Vorwürfen zur Beihilfe zum Subventionsbetrug während einer einstündigen Pressekonferenz Rede und Antwort. RÜGANER ANZEIGER sprach mit Ministerialrat Peter Bäumer aus dem Finanzministerium. Bereits im Jahre 2001 habe die Finanzverwaltung einen solchen Fall der unberechtigten Inanspruchnahme von Subventionen im Wohnungsbau entdeckt. Daraufhin wurden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Stralsund aufgenommen, die knapp ein Jahr später wieder eingestellt wurden. Warum, dazu wollte Bäumer keine Auskünfte geben. Erst im Sommer diesen Jahres sind die damaligen Akten von der Staatsanwaltschaft Stralsund der Staatsanwaltschaft Rostock übergeben worden. Durch den damaligen Sassnitzer Bauamtsleiter (der 2002 durch die Stadt gekündigt wurde) sollen falsche Kernbescheinigungen ausgestellt worden sein, die auch noch in 2004 zur Beantragung von Investitionszulagen dem Finanzamt eingereicht wurden. Da von diesen offensichtlich keine Kopien existieren, sei es nunmehr schwer, das Ausmaß genau zu bezeichnen. Ministerialrat Bäumer stellte deshalb heraus, dass nun jeweils im Einzelfall geprüft werden muss. Fakt sei jedoch eines, so Bäumer, wenn durch das Bauamt der Stadt Sassnitz Kerngebietsbescheinigungen erstellt wurden, so handele es sich hierbei um Grundlagenbescheide die, für den Fall der Rückforderung der gezahlten Investitionsmittel, erst einmal aus der Welt geschaffen werden müssen. Oder auch anders ausgedrückt: Das Sassnitzer Bauamt muss den jeweiligen Grundlagenbescheid ändern, was nach Aussage Bäumers jedoch entsprechend den 48 und 49 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen muss. Nach Ansicht Bäumers dürfte dies jedoch schwierig sein, denn man müsste den beantragenden Bauherren falsche Aussagen vorwerfen, um den Grundlagenbescheid ändern zu können. Ohne eine Änderung des Bescheides bestehe für das Finanzamt keine Möglichkeit zur Rückforderung der Investitionszulagen. Nach NDR-Meldungen in der vergangenen Woche werde sich der Schweriner Landtag nun auch mit dem Problem der angeblichen Subventionsbetrügereien befassen. Die Linkspartei werde nach Aussage der finanzpolitischen Sprecherin beantragen, dass Vertreter der Landesregierung im Finanzausschuss Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Gramkow fordere eine lückenlose Aufklärung.