Alternative: Stimmabgabe per Briefwahl
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, keine Stimme zu verschenken
Insel Rügen (gü/RA). Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Insel Rügen, die sich am Wahltag aus wichtigen Gründen außerhalb ihres Wahlbezirks (Rügen I und Rügen II) aufhalten bzw. aus beruflichen, gesundheitlichen oder Altersgründen ihr Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht bereits vor dem Wahltag (17. September 2006) beginnend seit 28. August 2006 (20. Tag vor der Wahl) mittels Briefwahl auszuüben. Die dafür erforderlichen Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 15. September, um 18 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (nicht fernmündlich) beantragt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Der entsprechende Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die den Wahlberechtigten dieser Tage zugestellt wurde.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Lediglich die fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag ist an die zuständige Gemeindebehörde, die aus der Absenderangabe der Wahlbenachrichtigungskarte ersichtlich ist, zu richten. Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller dann durch die Post übersandt oder amtlich überbracht. Der Wähler hat aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen oder dort an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben. Der Wahlberechtigte erhält nach erfolgter Antragstellung die amtlichen Briefwahlunterlagen, und zwar -einen gelben Wahlschein, -einen gelben Stimmzettel für seinen Landtagswahlkreis, -einen grauen Wahlumschlag und -einen gelben Wahlbriefumschlag sowie ausführliche Hinweise für die Ausübung der Briefwahl. Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker rät allen Wahlberechtigten, die ihr Wahlrecht mittels Briefwahl aus-üben wollen, rechtzeitig die Briefwahlunterlagen zu beantragen und nach erfolgter Stimmabgabe den Wahlbrief umgehend auf dem Postweg (spätestens am 14. September 2006) zu versenden oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, soll er bei der Briefwahlauszählung Berücksichtigung finden. Allein der Briefwähler trägt das Risiko, dass sein Wahlbrief die Gemeindebehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme verloren geht. Die Umfragen sehen nach wie vor eine niedrige Wahlbeteiligung. Sie können dies ändern!
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