Altanschließer-Problematik: Neue Botschaft
Rügener Landtagsabgeordneter Udo Timm überraschte Binzer Bürgermeister
Von Wolfgang Urban
Schwerin/Rügen. Das hast du gut gemacht Udo, sagte der Binzer Bürgermeister Horst Schaumann am Freitag nachdem ihm Landtagsabgeordneter Timm gerade geschildert hatte, dass die Lösung bei der so genannten Altanschließerproblematik kommen werde, für die er sich engagiert habe. Bei den Altanschließern geht es um die Grundstückseigentümer, deren Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aus der DDR-Zeit besteht und für den bisher kein Beitrag vom ZWAR (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Rügen) erhoben wurde. Angesichts einer grundsätzlichen Regelung im KAG (Kommunalabgabengesetz) gab und gibt es die Befürchtung, dass auch sie bis spätestens zum 31.12.2008 einen Festsetzungbescheid für ihren Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erhalten und diesen Beitrag dann auch zahlen müssen, ohne dass zuvor das Leitungssystem vor ihrer Haustür erneuert wurde. Von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen gab es diesbezüglich heftige Kritik sowie die Forderung nach einer Veränderung des KAG. Dafür setzte sich auch der Rügener Landtagsabgeordnete Gino Leonhard (FDP) ein.

Landtagsabgeordneter Udo Timm (CDU, li.) teilt dem Binzer Bürgermeister Horst Schaumann (parteilos) am Rande der Eröffnung des Jugendzeltplatzes Prora (Siehe Seite 8) die neueste Entwicklung zur Altanschließer-Problematik mit. Was mag Schaumann auf dem Bild gedacht haben? Zumindest hielt er das von Udo Timm Gehörte zuvor nicht für möglich. Foto: Urban
Im Unterschied zu ihm sprach sich der Rügener Landtagsabgeordnete Udo Timm (CDU) gegen eine Öffnung des KAG aus. Er hielt es für möglich, dass auf dem Verordnungswege geregelt werden kann, dass die Alt-anschließer erst Anschlussbeiträge an den ZWAR bezahlen müssen, wenn dieser tatsächlich bis zu ihrer Haustür die alten gegen neuen Leitungen ausgewechselt hat. Doch wie soll das funktionieren, wenn der ZWAR bis spätestens 31. Dezember 2008 an die Altanschließer Festsetzungsbescheide verschicken muss, aber das Leitungssystem bei den Betreffenden zum Beispiel erst im Jahr 2015 erneuern will?
Dazu erklärte Udo Timm am Freitag: Es wird jetzt eine Regelung kommen, die das ganze Thema in zwei Gebiete aufsplittet. Die Altanschließer werden einen Festsetzungs- und einen Leistungsbescheid erhalten. Der Festsetzungsbescheid wird die Höhe des Beitrages ausweisen und der Leistungsbescheid setzt den Zahlungstermin fest. Damit sind wir in der Lage, die Altanschließer-Beiträge festzusetzen, aber die Leistungen erst zahlungspflichtig zu machen, wenn die alten gegen die neuen Anschlussleitungen ausgewechselt wurden. Diese Regelung muss laut Timm nicht mehr vom Landtag beschlossen werden. Die kommt jetzt!, ist er sich ganz sicher. Der Innenminister werde die Verordnung kurzfristig erlassen: Mit ihr haben wir die berühmte Kuh von Eis.
Hoffnungsvoll sagte dazu Bürgermeister Schaumann: Wenn das so kommt, wie es mir Herr Timm gerade erläutert hat, dann wäre das für uns ein großes Ereignis.
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