Änderungen bei Elterngeld - Hartz IV Empfänger aufpassen
Änderungen bei Elterngeld - Hartz IV Empfänger aufpassen
Rügen (apf). Ich möchte Sie bitten, dafür zu sorgen, dass Ihre Zeitung in der nächsten Ausgabe eine Information zu den Änderungen beim Elterngeld veröffentlicht, schrieb uns Silke Döring von der AWO-Familienberatung in der Störtebekerstraße 38 in Bergen auf Rügen.
Die Familienberatungsstelle ist kompetenter Ansprechpartner für Kind und Eltern bei Erziehungsproblemen, Entwicklungsstörungen und vielen anderen Schwierigkeiten. Die Familienberatungsstelle arbeitet vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht. Alle Beratungen sind kostenlos. Wenn Sie einen Termin machen wollen rufen Sie an: (038 38) 24982.
Die Änderungen betreffen alle Eltern, egal ob ihr Kind 2010 zur Welt gekommen ist oder sie es erst 2011 erwarten. Der normal geltende Vertrauensschutz ist diesbezüglich ausgehebelt worden. Eltern, die neben dem Elterngeld noch ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und deren Kind schon 2010 geboren wurde erhalten ab 2011 auch weiterhin das Elterngeld, nur wird dies ab dem 1. Januar 2011 vollständig auf das ALG II etc. angerechnet, sofern diese Eltern vor dem Bezug des Elterngeldes nicht ein Erwerbseinkommen erzielt haben. Besonders betroffen sind Eltern, die sich für die hälftige Auszahlung des Grundbetrages (300 Euro = Grundbetrag) entschieden haben (statt 12 Monate 300 Euro, 24 Monate 150 Euro). Diese 150 Euro werden ab dem 1. Januar 2011 auch komplett auf das ALG II etc. angerechnet.
Jetzt reagieren um nicht Geld zu verlieren
Sofern Elterngeldberechtigte ab 2011 noch zweite Teilbeträge erhalten und zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, ist es unbedingt empfehlenswert, die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmöglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Dieser Widerruf ist jederzeit auch für die Vergangenheit möglich. Die noch offenen, noch nicht gezahlten, Teilbeträge werden dann in einer Summe ausgezahlt. Für jeden Lebensmonat, für den vor 2011 eine Nachzahlung erfolgt, bleiben jeweils 150 Euro aus der Nachzahlung anrechnungsfrei. Informationen erhalten Eltern beim Versorgungsamt Stralsund telefonisch unter der (03831) 26970, unter www.elterngeld.net, unter www.tacheles-sozialhilfe.de oder in den Schwangerenberatungsstellen (AWO und ProFa).
Auch Sozialministerin Schwesig äußert sich zum Problem, das für sie unsozial sei.
Doch trotzdem - die von Sozialministerin Manuela Schwesig als unsozial kritisierten Änderungen beim Elterngeld sind vom Land Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr umzusetzen. Die neuen Regelungen der Bundesregierung für das so genannte Haushaltsbegleitgesetz bringen zum Teil gravierende Änderungen für die Elterngeld-Bezieher mit sich: Dies betrifft beispielsweise diejenigen, die den Bezug des Elterngeldes um das Doppelte gestreckt haben (Verlängerungsoption). Elterngeld-Bezieher, die ihr Geld über eine ARGE beziehen, sollten sich deshalb umgehend an ihre Elterngeldstelle wenden. Mit der neuen Regelung wird im neuen Jahr das Geld, was den Beziehern in diesem Jahr zusteht, aber wegen der gewählten Verlängerungsoption erst 2011 ausgezahlt wird, beim SGB II angerechnet.
Alle Elterngeldbezieher wurden in diesen Tagen angeschrieben und auf die Änderungen hingewiesen. Auch wird auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) informiert (www.lagus.mv-regierung.de) und selbstverständlich kann man sich auch direkt an die Elterngeldstellen des Landes wenden.
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