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Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2011 um 08:29 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Abgeordnete zum Informationsgespräch

Dr. Marianne Linke (DIE LINKE) beim Chef der Arbeitsagentur zu Gast

Stralsund/Rügen (DR). Die Landtagsabgeordnete der Linksfraktion Dr. Marianne Linke und Kommunalpolitiker der Hansestadt Stralsund sowie der Landkreise Rügen und Nordvorpommern trafen sich kürzlich zu einem Informationsgespräch beim Chef der Arbeitsagentur Stralsund Dr. Jürgen Radloff.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt sowie künftige Aufgaben und Strukturen in Umsetzung der zu erwartenden Kreisgebietsreform. Der Kreistag Nordvorpommern hatte jüngst mehrheitlich beschlossen, die SGB II Leistungsempfänger künftig im Rahmen der „Optionskommune“ zu betreuen. Die Zustimmungen von Bund und Land dazu liegen inzwischen vor. „Das Konzept ist in Erarbeitung und neue Strukturen befinden sich im Aufbau“, so Dr. Jürgen Radloff. Auf Rügen ist die Variante „Optionskommune“ vom Kreistag nicht bestätigt worden. Auch Stralsund setzt auf das Jobcenter. Im künftigen Großkreis ist jedoch nur eine Form zulässig. Der neue Kreistag muss bis Mai 2012 dazu endgültig entscheiden. Diese unterschiedlichen Formen machen die Arbeit nicht leichter. Ein Problem des Modells „Optionskommune“ liegt in den Parallelstrukturen durch nicht passfähige Datenbanken. Das bringt Probleme für die Abstimmung zwischen Kommune und Arbeitsagentur bei der Berufsausbildung bzw. Arbeitsplatzvermittlung der Bürgerinnen und Bürger, wie es in diesem Zusammenhang heißt.

Dr. Marianne Linke machte deutlich, dass bei allen möglichen Veränderungen „arbeitslose Einwohnerinnen und Einwohner einen zuverlässigen Ansprechpartner brauchen – egal ob sie nur kurz oder bereits länger arbeitslos sind.“ Weitere Gesprächsthemen waren die Umsetzung des Arbeitnehmerfreizügigkeitsgesetzes, der Umgang mit den Personalüberhängen in der Agentur sowie Möglichkeiten der Verbesserung der Berufsorientierung und Berufsberatung.

Beide Seiten verständigten sich zu weiteren Gesprächen unmittelbar nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes am 18. August zum Landkreisneuordnungsgesetz und daraus eventuell entstehende neue Aufgaben, wie es abschließend heißt.